Individualsport ist unter Beachtung der bekannten Einhaltung von personalen Abständen wieder erlaubt. Die aktuelle 10. CoBeLVO . konsolidierte Fassung – gültig ab 15.07.2020 – lässt nun die Ausübung unserer Sportarten in vollem Umfang unter Beachtung der entsprechenden Hygieneverordnungen wieder zu.
Siehe hierzu auch:
10CoBeLVO_konsolidierte_Fassung
2020_06_17_Hygienekonzept_Sport_aussen(1)
Der Vorstand
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