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Jahreshauptversammlung 2026 – Berichte und Beschlussunterlagen

verfasst am 1. Februar 2026

I. Bericht Vorsitz

Der RCTT verzeichnet bei den Mitgliederzahlen eine leicht fallende Tendenz. Ende 2025 hatten wir 372 Mitglieder. Im vergangenen Jahr verließen 35 Mitglieder den Verein und es waren leider auch drei Todesfälle zu vermelden. Das heißt, dass wir in unseren Anstrengungen neue Mitglieder zu gewinnen nicht nachlassen dürfen. Das Thema wird uns also auch in 2026 begleiten.

Unsere Mitglieder sind bei den Arbeitsdiensten wieder sehr engagiert dabei gewesen und haben 510 Arbeitsstunden für den Verein geleistet. Unter anderem wurde ein Stellplatz für Anhänger hinter der Segelhalle hergerichtet, was mit einem nicht unerheblichen Aufwand an Geräten und Material sowie Arbeitszeit (66 Stunden) verbunden war. Vielen Dank an den Organisator Achim Stephan. Weiterhin wurden die normalen Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt, also Bäume und Sträucher geschnitten, Unkraut gejätet, undichte Regenrinnen repariert.

Ein Lob auch für die Bereitschaft unserer Mitglieder sich beim Sektstand des Tennisclubs während des Moselweihnachtsmarktes zu engagieren. Der Tennisclub hat jedoch seine ursprüngliche Zusage, uns die Zeiten nach Weihnachten zu überlassen, wieder zurückgezogen.

Der Rückblick auf den sportlichen Teil ist positiv. Es wurden wieder über 15 000 km gerudert, das Kanutraining und die Kanuausfahrten der älteren Mitglieder fanden regelmäßig statt. Die Ruderdamen starteten mit Verstärkung aus Wiesbaden und Bernkastel bei der Regatta in Bernkastel, wie auch ein gemischter Zweier. Bei der Nikolausregatta in Mainz konnten wir einen zweiten Platz in unserer Startgruppe erreichen. Zusammen mit Mitgliedern der Segelabteilung und der Ruderabteilung wurde den Kindern der VfL-Freizeit in spannendes und sportliches Programm am Hafen angeboten, das sehr gut ankam. Die Lichterfahrt der Kanuten und Ruderer im Dezember war ein toller Erfolg und wird im Dezember dieses Jahres vom SWR in der Sendung „Expeditionen in die Heimat“ gezeigt werden. Das Wintertraining hat im letzten Oktober wieder begonnen und wird ergänzt durch Angebote zum Ergometerrudern, auch mit Wettbewerbsmöglichkeiten.

Auch der gesellige Teil des Vereinslebens ist zu erwähnen. Außer den Treffen zu Saisoneröffnung und Beendigung, wurde der Wandertag gut frequentiert. Das Sommerfest kam diesmal ohne Livemusik aber mit dezenter Untermalung aus dem Lautsprecher aus. Das kam tatsächlich gut an und soll auch in diesem Jahr beibehalten werden. Grundsätzlich soll jedoch ein neues Konzept für das Sommerfest erarbeitet werden. Dazu sind interessierte Mitglieder eingeladen, die daran mitarbeiten wollen. Seit November bis in den März wird einmal im Monat das Bootshaus für den Stammtisch geöffnet. Die Einladungen dazu werden immer vorher verschickt.

Unser Bootshaus mit seiner schön gelegenen Terrasse kommt bei Wasserwanderern aus ganz Deutschland und angrenzenden Ländern gut an, das zeigen die stabilen Übernachtungszahlen und die bereits vorliegenden Anfragen für 2026. Dafür ein Dank an Ingeborg Scheidweiler, die unsere Gäste so herzlich betreut.

Der Vorstand hat sein Vorhaben, die Anzahl der Sitzungen zu reduzieren umgesetzt. Viermal trat der Gesamtvorstand zusammen. Die Aufgaben konnten mit der geringen Anzahl an Treffen gut bewältigt werden. Danke an die Helfer im Hintergrund, die für die Technik im Bootshaus und den anderen Liegenschaften sorgen, die sich um Post und Getränkebestellungen kümmern, die das Bootshaus sauber halten und den Stand des Heizöls kontrollieren, die sich um das „Winterfest Machen“ der Wasserleitungen sorgen und dafür, dass im Frühjahr wieder Wasser in Segelhalle und Ruderhalle zur Verfügung steht. Und natürlich an die Trainer und Trainingshelfer, ohne die keine Ausbildung und keine regelmäßigen Trainingstermine stattfinden könnten.

Elisabeth Wurzer

II. Bericht Kanuabteilung

Jahresrückblick 2025

Auch 2025 sind wir wieder mit einem Kenterrollentraining in der Moseltherme ins Jahr gestartet. Jeweils an einem Termin im Januar und Februar konnten Jugendliche und Erwachsene Orientierung und das Aussteigen unter Wasser sowie die Kenterrolle üben.

Ganz mutige haben auch schon in den Wintermonaten mit den ersten Ausfahrten auf der Mosel begonnen und sind teilweise bei Eis und Schnee aufs Wasser gegangen. Die Ruhe und Stille hat bei den Winterausfahrten ihren ganz besonderen Reiz.

Die richtige Saisoneröffnung fand dann im April mit unserem großem Holz-11er-Canadier statt, den wir zu diesem Anlass aufs Wasser gebracht haben.

Über die ganze Saison konnten wir wieder feste Trainingstermine anbieten: Immer samstags um 14:30 Uhr und um 16:30 Uhr und außerdem unseren Paddeltreff, der immer am Dienstagabend um 18:30 Uhr stattfindet.

Juriaan und Jakob haben im Mai einen Technikkurs auf der Wildwasserstrecke in Hünigen absolviert, der auch als Lizenzverlängerung für ihre Trainer-Lizenzen anerkannt wurde.

Das gemeinsame Abpaddeln fand dann im Oktober statt.

Einen Höhepunkt zum Schluss war die Nikolausfahrt, bei der sich dieses Jahr die Ruderabteilung sehr engagiert beteiligt hat. Insgesamt waren 5 Mannschaftsboote von den Ruderern und 6 Kajaks auf dem Wasser. Zudem war auch ein Fernsehteam vom SWR dabei und hat gefilmt.

Abteilungsaktivitäten

Im März fand ein Arbeitsdienst statt, bei dem der Speicher, in dem wir im Winter 24/25 einen neuen Fußboden verlegt hatten, wieder eingeräumt wurde und die Kanuhalle gründlich gereinigt wurde und ein weiterer Arbeitseinsatz im August, bei dem wir den Außenbereich links der Kanuhalle für eine neue Bepflanzung vorbereitet haben. Diese werden wir dann im März 2026 vornehmen.
Im Dezember fand wieder unser schon fast klassisches Weihnachtspizzaessen im Weingut Marco Burg in Reil statt.

Mitgliederentwicklung

Die Kanuabteilung hatte zum Anfang des Jahres 55 Mitglieder. Wir durften zwei neue Mitglieder begrüßen. Fünf Mitglieder sind leider ausgetreten, sodass wir mit 52 Mitgliedern ins Jahr 2026 starten.

Ausblick 2026

Am 13.01.26 fand unsere jährliche Abteilungsversammlung mit Neuwahlen des Abteilungsvorstandes statt. Wir haben uns für dieses Jahr viel vorgenommen und wieder ein Kenterrollentraining im Frühjahr ins Programm genommen. Neben regelmäßigen Trainingsterminen und einem wöchentlichen Paddeltreff, gibt es auch wieder einige gemeinsame Kanuabende und natürlich die Nikolausfahrt im Programm. Darüber hinaus haben wir vor, uns an zahlreichen Fahrten des Kanuverband Rheinland zu beteiligen.

Wir bedanken uns bei allen, die auch 2025 zu einem aktiven Vereinsleben beigetragen haben. Herzlichen Dank auch an den Vorstand für die konstruktive und unermüdliche Arbeit.

 

III. Bericht der Ruderabteilung

Rechenschaftsbericht zur Abteilungsversammlung Rudern  am Donnerstag,30. 01.2026

Die letzte Abteilungsversammlung fand am 31.01.2025 statt.

Kinder und Jugend

Die Gewinnung neuer Kinder und Jugendliche für den Rudersport gestaltet sich nach wie vor sehr schwierig. Auch wenn alle anderen Vereine ähnliche Probleme haben werden wir weiterhin nichts unversucht lassen erneut eine Jugendriege aufzubauen.Ich freue mich, dass wir mit dem ehemaligen Sportlehrer Michael Herder einen Profi mit an Bord haben, der auch schon einige Vorschläge gemacht hat. Wir arbeiten weiterhin daran, mit den Schulen Ruder AGs aufzubauen bzw. Rudern in den normalen Schulsport zu integrieren. Es gestaltet sich allerdings zäh.

Erwachsene

Wir haben erneut ein paar sehr aktive neue Erwachsenenmitglieder gewinnen können. Mit einigen potenziellen InteressentInnen bin ich noch im Gespräch. Bin überzeugt, dass daraus ein paar neue Mitglieder werden. Es zeigt sich aber auch hier, wie schwierig eine Kontinuität bei den Teilnehmern zu erreichen ist. Verbindlichkeit und Vereinsbindung sind zunehmend schwindend. Mein Appell geht an alle Mitglieder: Bitte sprecht Menschen aus Eurem privaten, beruflichen und familiären Umfeld an, in den Rudersport rein zu schnuppern.

Mitgliederentwicklung 

Im Jahr 2025 gab es insgesamt 14 neue Mitglieder gegenüber 6 in 2024. Dem stehen leider 7 Austritte (2024 – 9) und 2 Todesfälle (2024 -1) dagegen. Per Saldo haben wir damit die Mitgliederzahl um 5 erhöht gegenüber einem Minus von 4 in 2024.

Wanderfahrten/Ruderaktivitäten

Eine Wanderfahrt über mehrere Tage fand mangels Interesse im letzten Jahr leider erneut nicht statt. In diesem Jahr wird es eine sehr gut gebuchte Wanderfahrt am Fronleichnamswochenende auf der Maas geben. Eine Mannschaft war in Berlin anlässlich des Deutschen Wanderrudertreffens mit Durchfahrt durch das Regierungsviertel von Berlin am Start. Es gab einige kleinere Tagesausfahrten und das schon „traditionelle“ Nachtrudern. Etliche Mitglieder haben private Ruderwanderfahrten auch mit anderen Vereinen unternommen. Erstmals haben wir ein Nikolausrudern am 5. Dez. durchgeführt mit einer sehr hohen Beteiligung. Wiederholung in diesem Jahr. Am 2. Weihnachtstag haben wir ein Weihnachtsrudern durchgeführt. Hat viel Spaß gemacht und soll ebenfalls fester Bestandteil auch in 2026 werden.

Sonstige Tätigkeiten und Aktivitäten in 2025 

Im Jahr 2025 wurden von 67 (2024: 53) Ruderinnen und Ruderern insgesamt 16023 (2024: 11.209)  km errudert. Eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Es geht also auch hier aufwärts! Die Rudertermine wurden unterschiedlich intensiv wahrgenommen. Hier ist noch etwas Luft nach oben. Mein Appell: Bitte verabredet Euch über WhatsApp. Wer Lust hat aufs Wasser zu gehen und Mitruderer sucht, motiviert sicher Andere sich zu melden.

An der Bernkasteler Regatta um den grünen Moselpokal haben 2 Boote des RCTT teilgenommen.Im Dezember war ein Damen-Vierer mit RCTT-Beteiligung auf der Mainzer Nikolaus-Regatta aktiv.

Bei Arbeitsdiensten wurde viel erledigt. Einige zukünftige Projekte wurden besprochen und werden in diesem Jahr umgesetzt. Allen aktiven Helfern aus der Mitgliederschaft insbesondere aber dem Gesamtvorstand, hier namentlich Achim Stephan, unserem Ehrenvorsitzenden Georg Huesgen und dem Schatzmeister Jochen Kayser, der deutlich mehr gearbeitet als gerudert hat, gilt hier unser besonderer Dank. Der Steg wurde wie jedes Jahr aus dem Hafen zum Bootshaus gebracht und im November wieder ins Winterlagen in den Hafen. Hier hat sich unser Trainerboot Katamaran auch als Transportgerät bewährt. Sowohl das An- als auch das Abrudern fand gut besucht statt. Außerdem findet wie immer im Winter das Hallentraining an jedem Mittwochabend in der Turnhalle des Gymnasiums statt. Meine herzliche Bitte: Nehmt das Angebot war. Es lohnt sich.

Ergotraining findet in unregelmäßigen Abständen statt. Da wir über ausreichend Geräte verfügen, kann dies jederzeit in Eigenregie oder mit Verabredungen stattfinden. WhatsApp Gruppe!

Es gibt noch bereits bedruckte Vereinsshirts in allen Größen für Männer und Frauen auf Lager. Wer noch Bedarf hat, bitte melden.

Bootsbestand und Anschaffungen 2025 

Wir haben unseren gesamten Bootsbestand kritisch durchforstet.„Bismarck“ wurde zersägt und in Einzelteilen verteilt, „Hippo“ wurde verkauft, „Hector“ wurde verschenkt. Zwei bislang private Skiffs konnten in guten Gesprächen mit den Eigentümern auf Spendenbasis in Vereinseigentum überführt werden. Daher stehen folgende Skiffs allen geeigneten Ruderinnen und Ruderern zur Nutzung zur Verfügung: „Homerunning“ und „Woog“.

Der 4x+/5x „Ankerdieb“ stellte sich als unverkäuflich heraus, da es konstruktionsbedingt bereits Risse in der Bootswand gab. Wir drängen weiterhin auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Anwälte auf beiden Seiten sind eingeschaltet. Ein Nachwiegen des Bootes ergab, dass das vorgebliche Gewicht von 74 kg (im Boot vom Hersteller eingedruckt) der Realität von 79 kg nicht entspricht. Ich erwarte in den nächsten Tagen einen Rückruf mit Lösungsvorschlag.

Wir haben in 2025 alle Rennboote mit einem modernen Klicksystem und neuen hochwertigen Schuhen ausgestattet. Viele Mitglieder habe darüber hinaus eigene passende Rennschuhe angeschafft. Jeder kann daher seine eigenen Schuhe verwenden. Alle Schuhe können zum Trocknen schnell ausgebaut werden. 

Aktivitäten für 2026 

29. März interne Saisoneröffnung bzw. Anrudern der Ruderabteilung (je nach Wetterlage)

29.-31. Mai Rudern Schnupper – Ausbildungs- Wochenende Jugendliche und Erwachsene

2.6., 11.6. und 23.6. Ausbildugnsabende Rudern für Jugendliche und Erwachsene

4.-7. Juni Ruderwanderfahrt auf der Maas

13.- 14. Juni Nachtrudern

21.- 27. Juni Ruderwanderfahrt mit „Turbine Berlin“ von Mettlach bis Koblenz (hier sind bei Absprache auch einzelne Tagesetappen möglich

27.6. Sommerfest des Gesamtclubs

3.-5.7. (voraussichtlich) Techniktraining mit Videoanalyse

22.-23.8. Herbstregatta Trier

26.9. Regatta: Grüner Moselpokal Bernkastel/Zeltingen

3. 10. Rheinmarathon Leverkusen – Düsseldorf

25.10. Abrudern

5. 12. 17:00 Nikolausrudern mit Glühweinparty im Clubhaus

26.12. 10:00 Weihnachtsrudern

 

Noch nicht terminiert:  Obmann-Ausbildung

Abendrudern zum Weinpicknick nach Kröv je nach Witterung

Tageswanderruderfahrten nach Zeltingen oder/und Zell

Teilnahme an organisierten Ruder Wanderfahrten anderer Vereine und des Ruderverbandes

Erstmals Bewerbung für Ruderabzeichen.

Fortsetzung des Ergo Trainings – hier erneut Teilnahme an Ergo Wettbewerben.

Prüfen, ob der RCTT einen Stand während des Wein Nachts Markts zur Verbesserung der Finanzen betreiben soll?

Es wird wieder mindestens 2 Arbeitseinsätze geben. Termine folgen.

Da wir bekanntlich keinen Hausmeister mehr haben werden wir als Abteilung auch unterjährig für Sauberkeit und Pflanzenrückschnitte sorgen müssen.

 

Anschaffungen für den Haushaltsplan 2026

Auch in diesem Jahr wollen wir wieder ein Budget für allgemeine Anschaffungen beantragen. Über die Höhe und die voraussichtlichen Investitionen soll die Abteilungsversammlung beschließen.

Die Vorschläge werden in der Abteilungsversammlung vorgestellt. Wie bereits erwähnt wird es hierbei intensiver Werbung um Spenden bedürfen. Sprecht doch bitte Euch bekannte Personen, Firmen und Institutionen wegen einer Spende für den Verein, am besten für die Jugendarbeit an.

Abschließend möchte ich mich im Namen des gesamten Abteilungsvorstandes für die gute Atmosphäre im Verein und hier insbesondere in der Ruderabteilung bedanken. Vielen Dank für die unermüdliche Arbeit des Gesamtvorstandes.

Jürgen Römer

III. Bericht Motorbootabteilung

 

Jahresbericht 2025                        30.12.2025

 

Mitgliederveränderung:

Einige Mitgliederveränderungen sind in diesem Jahr zu verzeichnen.

Eintritte:  1, Austritte 5, zum 1.1.26 wieder 4 Eintritte.

Sportliche Aktivitäten:

Diverse Boots Fahrten unserer Mitglieder:  „TYP ONE“ Riva Days Como 03.07. –07.07.2025

Abteilungsgeschehen:

Am 29.03.2025 fand der erste Arbeitseinsatz statt. Die Stege wurden ins Wasser gekrant, die Wasserversorgung hergestellt, sowie das Gelände auf Vordermann gebracht. Bei der Stromversorgung wurde ein Schaden am Erdkabel festgestellt und konnte repariert werden. Nach einer kleinen Stärkung konnte anschließend die Frühjahrsversammlung stattfinden.

Am 19.07.2025 fand das jährliche Abteilungsfest statt. Eine große Salatauswahl und die von Achim hervoragend gegrillten Würstchen und Steaks schmeckten super! Helmut Schulte übernahm Markierungsarbeiten auf der gepflasterten Fläche vor dem Tor der Bootshalle. Achim und Marco schlossen die oberirdische Regenwasserleitung am Bootshaus ans Rohrsystem in der Erde an und pflasterten diesen Bereich. Der Herbst Arbeitseinsatz erfolgte am 27.09.2025. Die Wasser- und Stromversorgung wurde Winterfest gemacht. Da wegen des wechselhaften Regenwetters der Kranwagen abgesagt hatte, konnten die Stege nicht ausgekrant werden. Nach einer Mittagstärkung wurde im Anschluß die tonusgemäße Herbstversammlung durchgeführt. Das Auskranen der Stege erfolgte mit einer kleinen Mannschaft am 02.10.2025. Dabei wurde festgestellt, dass Steg Nr. 13 eine Leckage hat und voll Wasser gelaufen war. Am 17.10.2025 begannen Achim, Marco und Leo mit der Reparatur des Steges. Dabei wurde festgestellt, dass zahlreiche Löcher und Risse auf der Stegunterseite vorhanden waren. Aus diesem Grund wurde versucht ein neues Stahlblech aufzuschweißen. Durch den Zink/mehrere Farbschichten und stellenweise dünnes Eisen war das relativ schwer und es mussten mehrere Löcher nach den Drucktests nachgeschweißt werden. Anschließend wurde der Unterwasserteil gestrichen.

Die aufgebrachten Arbeitsstunden der Motorbootabteilung für die Saison 2025 belaufen sich auf 112,5 Stunden. Der zeitlichen Aufwand für kommissarische administrative Aufgaben ist nicht beinhaltet.

Ausblick in die Saison 2026:

Da es mit den zunehmenden Wetterkapriolen und damit verbundenen erschwerten Bedingungen zum Befahren des Geländes durch den Kranwagen führt, gibt es die Überlegung eine geschotterte Spur über das gesamte Gelände herzustellen. Ein Entsorgungsstelle für mobile Boardtoiletten konnte noch nicht umgesetzt werden und ist weiterhin in Planung. Zusätzlich gibt es die Überlegung einer Neuanschaffung eines Steges oder Schwimmkörpers.

Herzlichen Dank an alle die im vergangenen Jahr die Motorbootabteilung in irgendeiner Weise unterstützt haben. Dank auch an den Gesamtvorstand für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Gez. Marco Schössler – Abteilungsleitung Motorboot

IV. Bericht Segelabteilung

Jahreshauptversammlung  der Segelabteilung       16.11.25

Ahoi, und herzlich willkommen  liebe Mitgliederinnen & Mitglieder, fördernde Mitglieder und Gäste. Danke für Euer Kommen.

Wir gedenken der Verstorbenen  Manfred Bündgen, Segeln, Henner Bauer & Martin Müller, beide Ruderabteilung.

Blicken wir auf die Saison 25 zurück, kann ich als Abteilungsleiterin mit Stolz sagen , wir haben als Crew vom Kreuzerstützpunkt  viel bewegt und erreicht. Mit Respekt, Freundlichkeit & Spaß untereinander wurde das Vereinsleben wieder interessant und gab  Kraft und Motivation, gemeinsam über 400 Arbeitsstunden dem Verein zu schenken. Was wurde geleistet? 1. Kreuzerstützpunkt: Im März /April erhielt der komplette Kreuzerstützpunkt  Bauwagen innen und außen  von Timo, Detlef  und mir einen neuen Anstrich. Der Bauwagen erstrahlt innen in den Farben blau und weiß. Die Deko rundet das Gesamtbild ab. Der Außenbereich wurde in den Farben grau und schwarz gehalten. Auch hier sorgen Deko und Sitzpolster für eine Gemütlichkeit.Die Vereinsmülltonne hinter dem Bauwagen wurde meist fremd befüllt. Auch wurde Brennholz entwendet und Schaden angerichtet. Oswald hat  in vielen Stunden 2 Rahmen und Türen geschweißt. Mit Hilfe von Thomas wurden diese montiert und sind jetzt abschließbar. 2. Instandsetzung motorbootfähiger Steg: Im November 24 wurde der linke motorbootfähige Steg zum Problem. Er hatte eine Leckage  drohte vollzulaufen und zu sinken. Peter und Achim Stefan konnten einen Kran und einen Anhänger bereitstellen, helfende Hände aus dem Verein konnten den Steg bergen. Maro Stadtfeld stellte der Segelabteilung auf seinem alten Firmengelände Platz und Strom  gegen ein Entgelt zur Verfügung. 3. Stegsanierung: Im Februar begann das große Projekt. Jürgen, unser neues Mitglied aus dem Saarland,  Oswald & Thomas  und Karl haben geflext, geschweißt, grundiert & gestrichen. Zwischendurch musste der Steg mit einem Bagger gedreht werden.Die Gartenbaufirma Katiyay stellte den Bagger gegen ein Entgelt zur Verfügung  und Thomas konnte den Steg zum Weitertransport  auf einen Hänger laden. Zum Glück hat Oswald einen Traktor. Gerd & Jupp  waren ebenfalls wichtige Helfer bei den Manövern die Stege zu verladen und wieder in Wasser zu lassen. Der 2. Steg kam ebenfalls aus dem Wasser. Wieder wurde geschweißt, geflext, grundiert und gestrichen .Timo & Jörg haben ebenfalls mitgeholfen. Von Herrn Haeb kam der Bagger und wieder hat es ein großartiges Team geschafft, den Steg schnell und fachmännich zu sanieren,  ins Wasser zu bringen und mit dem Quersteg zu verbinden. 4. VFL am Hafen:  Montag der 4.August war Spaßtag. Die Ferienfreizeit vom VFL Traben- Trarbach war mit ca 30 Kindern zu Besuch im Hafen. Jürgen hat eine kleine Knotenkunde mit den interessierten Kids gemacht. Die Wasserschutzpolizei & die Feuerwehr waren mit Ihren Booten und aufgeregten Kids im Dauereinsatz. Die Feuerwehrautos durften besichtigt werden und natürlich .. Wasser marsch mit dem Wasserwerfer. Elisabeth, Doris und Bobby von der Ruder-und Kanuabteilung brachten Ergometer und ein Boot mit. Zum  Schluss gab es von uns noch kleine Tütchen mit Gummibärchen .Alle, groß und klein, hatten einen schönen Tag.

An dieser Stelle möchte ich  nochmals  ein großes Lob an die fleißigen Mitglieder aussprechen und danke sagen für gemeinsamgeleistete Projekte.

5. Stromversorgung Hafen:Die geplante Erneuerung der Stromverteilung an den Steganlagen wird auf  2026 verschoben.

6. Mitgliederbewegung: Neumitglieder: 4, Austritte: 13, verstorben 1, Neuer Bestand: 41.

7. Etatplanung 2026: Die angegebenen Beträge dienen einer groben Übersicht über dieAufwendungen der Segelabteilung für 25/26. Der verbindliche Etat wird auf der Jahreshauptversammlung durch den Schatzmeister vorgestellt. Geplante Aufgaben und Ausgaben 26: Doppelstegzaun mit Tür am Bauwagen, Instandsetzung Tor zum Motorbootsteg,  Instandhaltung Seglerstege, Instandhaltung Toranlage zum Seglersteg, Instandsetzung Stromverteilung, Instandsetzung Motorbootsteg.

8. Arbeitsdienste: Die Hauptarbeitsdienste in der Segelabteilung finden grundsätzlich im April und Oktober statt. Es hat sich aber gezeigt, das viele Projekte in der ganzen Saison geleistet werden.Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden dem Steganlieger  20 € pro Stunde berechnet. Die Beteiligung an diesem Herbstdienst war sehr gut. Der Bauwagen wurde von den Frauen gereinigt, die Männer spritzten die Stege ab und es wurde die gesamte  Grillanlage demontiert, der Boden wieder mit Verbundsteinen aufgefüllt. Unser Gastanlieger, die Feuerwehr, hat tatkräftig mitgeholfen. Auch hierfür vielen Dank an alle. Ausstehende Arbeiten: Instandsetzung Doppelstegzaun mit Tür am Bauwagen, Instandsetzung Tor zum Motorbootsteg, Instandhaltung Seglerstege, Instandhaltung Toranlage zum Seglersteg, Instandsetzung Stromverteilung,  Instandsetzung Motorbootsteg. Es sind wieder gute Projekte, die zur Sicherheit von Mensch und Tier beitragen, und  das Gesamtbild der Segelabteilung am Hafen positiv prägen.

9. Vereinsschiff Varianta

Da wir für  26 schon große Projekte geplant haben, wird das Projekt Vereinsschiff  noch warten müssen.

10. Verschiedenes

Es ist zu prüfen, ob wir den Austritt aus dem DSV Deutscher Segelverband) & den Landesverbänden vornehmen können  & wollen (Regattenfahrten). Es konnten über viele Jahre keinen Leistungen beantragt werden.

11. Termine 26

Jahreshauptversammlung  RCTT   Sonntag 08.03.26  15.00 Uhr

Sommerfest                                        Samstag 27.06.26

Arbeitsdienst Frühjahr

Arbeitsdienst Herbst

Tanja Begall

 

V. Finanzbericht 

  • wird auf der JHV vorgetragen und besprochen

VI. Etat 2026

– wird auf der JHV vorgetragen, erörtert und beschlossen.

 

VII. Beschlussvorlage zur Hauptversammlung am 08.03.2026 zur Änderung der Satzung – Teil 1

 

Die Hauptversammlung beschließt die Änderung der Satzung gemäß nachfolgender Aufstellung:

 

  • 9 Absatz 1, Sätze 1 und 2 der Satzung des Ruderclub Traben-Trarbach 1881 e.V.:

 

  1. Bisherige Formulierung

 

„ 1. Versammlungen:

  1. Jahreshauptversammlung
  2. Außerordentliche Hauptversammlungen
  3. Abteilungsversammlungen

Eine Einberufung einer Hauptversammlung erfolgt durch den Vorsitz unter Mitteilung der Tagesordnung und Anträgen durch Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt. Auswärtige Mitglieder werden per Email und ggf. ergänzend per Briefpost angeschrieben.“

 

  1. Neue Formulierung

 

„  1. Versammlungen:

  1. Jahreshauptversammlung
  2. Außerordentliche Hauptversammlungen
  3. Abteilungsversammlungen

Eine Einberufung einer Hauptversammlung erfolgt durch den Vorsitz unter Mitteilung der Tagesordnung und Anträgen durch Veröffentlichung im regionalen amtlichen Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach“. Auswärtige Mitglieder werden – wenn möglich – per Email oder in anderer elektronischer Form informiert.“

 

VIII. Beschlussvorlage zur Hauptversammlung am 08.03.2026 zur Änderung der Satzung – Teil 2

 

Die Hauptversammlung beschließt die Änderung der Satzung gemäß nachfolgender Aufstellung:

 

  • 8 Absatz 2, Unterabsatz a. der Satzung des Ruderclub Traben-Trarbach 1881 e.V.:

 

  1. Bisherige Formulierung

 

„ 2. Der Gesamtvorstand setzt die Beschlüsse der Hauptversammlungen um beschließt über

  1. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis zu 5.000,– EUR, soweit sie nicht schon im Haushaltsplan genehmigt worden sind, „

 

 

  1. Neue Formulierung

 

„ 2. Der Gesamtvorstand setzt die Beschlüsse der Hauptversammlung um und beschließt über

a.Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von bis zu 7.500,00 EUR, soweit sie nicht schon im Haushaltsplan genehmigt wurden und soweit es bauliche Infrastruktur betrifft, „

 

 

IX. Wortlaut Satzung nach Annahme der beiden Beschlussanträge zur JHV 2026

 

Satzung des Ruderclub Traben-Trarbach 1881 e. V.

 

  • 1 Name und Zweck

 

  1. Der Verein führt den Namen:

 

Ruder-Club Traben-Trarbach 1881 e.V., abgekürzt: RCTT

 

  1. Der Verein hat seinen Sitz in Traben-Trarbach und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht in Wittlich eingetragen.

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Verein ist konfessionell und politisch unabhängig.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Vereinszweck ist die Ausübung und Förderung des Sportes und der sportlichen Jugendarbeit.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Dazu gehören auch der Bau und die Unterhaltung von Sportanlagen und Sportgeräten. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

  1. Die nachstehenden Vereine schlossen sich Anfang der 1960er Jahre zum heutigen Ruderclub Traben-Trarbach 1881 e. V. zusammen.

 

  • Trarbach-Trabener Ruder-Club, gegründet 06. Februar 1881
  • Gymnasial Turn-Ruder-Verein Traben-Trarbach, gegründet 1898 mit seinem Alt-Herren-Verband
  • Ruder-Club 1910 e.V. Traben-Trarbach
  • Ruderverein Sponheim Traben-Trarbach, gegründet 1912
  • Ski- und Kanu-Club 1929 e.V. Traben-Trarbach
  • Motorboot-Club Mittelmosel im ADAC Traben-Trarbach, gegründet 1960

 

Die Abteilungen führen deren sportlichen Ziele fort.

 

  1. Der Verein ermöglicht seinen Mitgliedern, folgende Sportarten zu erlernen und auszuüben:

 

Rudern, Kanu fahren, Motorboot fahren, Wasserskilaufen, Segeln und Wintersport.

Eine Hauptsportart ist bei der Aufnahme im Antrag festzulegen. Der Beitrag kommt der Abteilung zu gute, bei der der Beitragszahler Mitglied ist. Die Ausübung mehrerer Sportarten ist möglich.

Aktive Mitglieder sind zur Erhaltung der Anlagen und der Sportgeräte zu Arbeitsdiensten verpflichtet. Näheres wird in den Sportordnungen der Abteilungen geregelt.

 

  1. Der Verein ist Mitglied im Sportbund Rheinland und besteht aus folgenden Abteilungen:

 

  1. der Ruder-Abteilung,
  2. der Kanu-Abteilung,
  3. der Motorboot-Abteilung mit einer angegliederten Wasserski-Abteilung,
  4. der Segel-Abteilung,
  5. der Winter-Sportabteilung.

 

Die Motorboot- und die Wasserski-Abteilung ergänzen sich gegenseitig und werden durch einen Abteilungsvorstand vertreten.

Die Abteilungen regeln ihren Sportbetrieb in eigener Verantwortung.

 

  1. Die Vereinsflagge und der Vereinswimpel bestehen aus einem weißen Grund mit einem blauen Diagonalstreifen von oben links nach unten rechts, einem schachbrettartigen rot-weiß gewürfelten Wappen in der linken unteren Ecke und den Buchstaben RCTT in schwarz in der rechten oberen Ecke (Vereinswimpel ohne Buchstaben).

 

Das Vereins-Abzeichen ist die verkleinerte Form der Flagge.

Die goldene, silberne und bronzene Ehrennadel besteht aus dem Vereinsabzeichen mit geschlossenem oder offenem Eichenblattkranz.

 

  1. Sportkleidung: wird in den Sportordnungen der Abteilungen

 

  1. Der Verbleib gewonnener Ehrenpreise, Mannschaftspreise und Wanderpreise wird in den Sportordnungen der Abteilungen geregelt.

 

  • 2 Mitgliedschaft

 

  1. Mitgliedschaften:

 

  1. aktive Mitglieder
  2. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende
  3. fördernde Mitglieder

 

  1. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder werden auf einstimmigen Beschluss des Gesamtvorstandes einer Hauptversammlung vorgeschlagen und von dieser mit 9/10 Mehrheit wegen ihrer herausragenden Verdienste um den Verein Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende haben alle Rechte der aktiven Mitglieder ohne Beitragspflicht. Sie tragen die goldene Ehrennadel mit geschlossenem Eichenblattkranz.

 

  1. Die aktiven Mitglieder sind zur Benutzung des Sportgerätes sowie des sonstigen Vereinseigentums nach Maßgabe der von den Sportabteilungen aufgestellten Sportordnungen und der Hausordnung, die vom Gesamtvorstand genehmigt sind, berechtigt.

 

  1. Die aktiven Mitglieder und Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt. Minderjährige Mitglieder sind dann stimmberechtigt, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und seit 2 Jahren dem Verein ununterbrochen angehören.

 

  1. Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

 

  1. Die Mitgliedschaft kann auf Antrag bis zu zwei Kalenderjahren ruhen.
  • 3 Aufnahme als Mitglied

 

  1. Aktives Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Fördermitglied können natürliche Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen werden. Die Aufnahme als Vereinsmitglied erfolgt durch den Gesamtvorstand mit ¾ Mehrheit auf Grund eines von der Abteilungsleitung befürworteten schriftlichen Aufnahmeantrags (Formular). Die Aufnahme erfolgt ab dem Aufnahmemonat.

 

  1. Die Vereinsmitglieder erkennen für sich verbindlich die Satzung und Ordnungen sowie Wettkampfbestimmungen der Verbände an, denen der RCTT angehört. Satzung als auch Sportordnungen werden in der jeweils aktuellen Fassung auf rctt.de zum Herunterladen bereit gehalten. Diese sind im Vereinsheim ausgelegt.

 

  • 4 Änderung des Mitgliedsstatus

 

Statusänderungen in der Mitgliedschaft bzw. Abteilungswechsel sind mit einer Frist von vier Wochen zum Jahreswechsel an den Vorstand möglich.

 

  • 5 Jugend des Vereins

 

Die Jugend aller Abteilungen des Vereins wählt in der Jugendvollversammlung ihre eigenen Vertreter und regelt deren Aufgaben und die Aktivitäten der Jugendlichen in einer eigenen Jugendordnung. Die Jugend entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

 

  • 6 Beendigung der Mitgliedschaft

 

  1. Die Mitgliedschaft erlischt

 

  1. durch Tod
  2. durch Austritt
  3. durch Ausschluss

 

  1. Der Austritt ist schriftlich zum 31.12. mit einer Frist von vier Wochen an den Vorstand zu erklären.

 

  1. Der Ausschluss erfolgt durch

 

  1. ¾ Mehrheit einer Hauptversammlung

 

  1. aa) bei schwerer Schädigung des Vereinsansehens
  2. bb) bei groben Verstößen gegen die Satzung, die Sportordnungen, die Hausordnung und sonstigen Anordnungen
  3. cc) bei grobem Fehlverhalten

 

Dem Mitglied, dessen Ausschluss beantragt ist, muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied schriftlich mitzuteilen.

 

  1. durch den Gesamtvorstand,

wenn das Mitglied nach Fälligkeitsstellung des Jahresbeitrages trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung mit der Zahlung eines Jahresbeitrages zwei Monate im Rückstand ist. In der zweiten Aufforderung wird mit einer Fristsetzung von vier Wochen der Ausschluss angedroht. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach Zahlung der Rückstände fortgeführt werden.

 

  • 7 Geschäftsführender Vorstand

 

  1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus

 

  1. dem Vorsitz
  2. dem Stellvertretenden Vorsitz und Geschäftsführer – i.F. Stellvertretung genannt
  3. dem Schatzmeister – i. F. Finanzvorstand

 

 

Vorsitz und Stellvertretung vertreten sich ständig und gegenseitig. Bei Verhinderung von Vorsitz und Stellvertretung vertritt der Finanzvorstand.

Zur Regelung seines Geschäftsbetriebes gibt sich der geschäftsführende Vorstand eine Geschäftsordnung im Rahmen der Satzung. Er bringt diese allen Mitgliedern zur Kenntnis.

 

  1. Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vertreten den Verein gemeinsam.

 

  1. Vorsitz und Stellvertretung repräsentieren den Verein und leiten die Versammlungen.

 

Sie überwachen die Geschäftsführung der Vereinsorgane und sind verantwortlich für die Beachtung der Satzung, der Geschäftsordnung, der Sportordnungen, der Hausordnung, der Jugendordnung und aller gefassten Beschlüsse. Die presserechtliche Verantwortlichkeit für die Inhalte auf der Internetpräsenz www.rctt.de wird durch den gf. Vorstand bestimmt.

 

  1. Der Finanzvorstand verwaltet das Vereinsvermögen und ist für die Kassenführung

 

  1. Die Geschäftsführung besorgt den Schriftwechsel, bereitet die Vorstandssitzungen und die Versammlungen vor. Sie führt die Sitzungsprotokolle Das Protokoll wird sieben Tage nach Zustellung gültig, sofern keine Änderungen verlangt werden. Sie ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Urkunden und der Schriftstücke verantwortlich.

 

 

 

  • 8 Der Gesamtvorstand

 

  1. Der Gesamtvorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er besteht aus:

 

  1. dem geschäftsführenden Vorstand
  2. den Abteilungsleitungen der Sportabteilungen oder deren Stellvertretungen
  3. den 2 Beisitzern
  4. dem Hauswart
  5. dem stellvertretenden Finanzvorstand
  6. der Vereinsjugendleitung

 

  1. Der Gesamtvorstand setzt die Beschlüsse der Hauptversammlungen um und beschließt über

 

  1. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis zu 7.500,00 EUR, soweit sie nicht schon im Haushaltsplan genehmigt worden sind,
  2. Aufnahme von Mitgliedern,
  3. Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege des vereinseigenen Geländes mit Gebäuden,
  4. Veranstaltungen und Geselligkeiten,
  5. Bildung von Ausschüssen, die besondere Vereinsinteressen nach Weisung des Gesamtvorstandes bearbeiten. Arbeitsergebnisse werden dem Gesamtvorstand zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
  6. Die Tätigkeit von Übungsleitern, sofern sie nicht von den Abteilungen geregelt ist
  7. Behandlung von Beschwerden

 

  1. Die Abteilungsleitungen oder deren gewählte Stellvertretungen haben je eine Stimme im Gesamtvorstand.

Sie führen im Einvernehmen mit den von den einzelnen Abteilungen zu wählenden Abteilungsvorständen den Sportbetrieb ihrer Abteilungen selbstständig nach Maßgabe der Sportordnungen.

Die Abteilungsleitungen sind berechtigt, im Rahmen des vereinbarten Budgets über die Mittel selbständig zu entscheiden. Sie sind verpflichtet, diese Dispositionen dem Finanzvorstand, umgehend mitzuteilen. Die Abteilungen sind dem Vorstand gegenüber jederzeit zur Rechenschaft verpflichtet.

 

  1. Die Wahlen der Abteilungsvorstände finden spätestens 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung statt und legen das Protokoll dem Vorstand vor. Besteht kein Abteilungsvorstand, führt der Vorstand bis zur Neuwahl die Abteilungsgeschäfte.

 

  1. Die Sportordnungen werden von den Sportabteilungen erstellt und vom Gesamtvorstand auf Satzungskonformität geprüft und bestätigt.

 

  1. Die Abteilungsleitungen führen die Inventarliste des Sportgerätes sowie des notwendigen Zubehörs ihrer Abteilungen.

 

  1. Die Beisitzer können mit Sonderaufgaben betraut werden.

 

  1. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes des Gesamtvorstandes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein Vereinsmitglied kommissarisch bis zur nächsten Versammlung zu berufen.

 

  • 9 Versammlungen und Wahlen

 

  1. Versammlungen:

 

  1. Jahreshauptversammlung
  2. Außerordentliche Hauptversammlungen
  3. Abteilungsversammlungen

Die Einberufung einer Hauptversammlung erfolgt durch den Vorsitz unter Mitteilung der Tagesordnung und Anträgen durch Veröffentlichung im regionalen amtlichen Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach“. Auswärtige Mitglieder werden – wenn möglich –  per Email oder in anderer elektronischer Form informiert.

Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen bis zum 31.01. des lfd. Jahres an den Vorsitz eingereicht werden. Anträge zu einer Satzungsänderung müssen bis zum 31.12. des Vorjahres an den Vorsitz gestellt werden.

 

Wahlordnung

 

Für alle Versammlungen einschließlich Schiedsgericht gilt eine Einladungsfrist von 14 Tagen. Die Wahlordnung der Hauptversammlungen gilt für alle Wahlen. Die Amtszeiten betragen für alle Funktionen zwei Jahre. Die Amtsinhaber bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Wiederwahl ist zulässig.

Alle Wahlen können bei einstimmiger Einwilligung der anwesenden stimmberechtigten     Mitglieder en-bloc erfolgen.

Alle Versammlungen sind bei ordnungsgemäßer Einberufung ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer beschlussfähig. Eine Ausnahme bildet der unter § 15 beschriebene Fall. Alle Wahlen können in geheimer Abstimmung oder durch Handzeichen erfolgen. Geheime Abstimmung muss bei Antrag erfolgen.

Es ist nur persönliche Stimmabgabe möglich.

 

  1. Die Jahreshauptversammlung

 

  1. nimmt die Jahresberichte der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfung entgegen,
  2. beschließt den vom Finanzvorstand aufgestellten Jahresabschluss. Der Haushaltsplan für das laufende Jahr wird vom Finanzvorstand erstellt und von der Hauptversammlung beschlossen,
  3. sie berät und beschließt Satzungsänderungen mit ¾ Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder und setzt Beiträge, Aufnahmegebühr und sonstige Gebühren fest,
  4. sie verfügt über Grundbesitz und Vereinsvermögen, soweit nicht Ersatzbeschaffung beabsichtigt ist, mit ¾ Mehrheit,
  5. sie kann jedes Vorstandsmitglied mit ¾ Mehrheit seines Amtes entheben,
  6. sie entlastet den Vorsitz und die Stellvertretung sowie die Funktion Finanzen,
  7. sie wählt den geschäftsführenden Vorstand und bestimmt das Stellvertreterverhältnis,
  8. sie wählt 2 Beisitzer,
  9. sie wählt den Hauswart und den 2. Schatzmeister.
  10. Sie wählt weiter die 2 Kassenprüfer/-innen sowie Ersatzprüfer-/innen nach Bedarf, die 2 Mitglieder des Schiedsgerichts, die Funktion Vereinsarzt, die Funktion Justitiar, sowie die Funktion Umwelt.
  11. Abteilungsleitungen, deren Stellvertretungen und die Warte, werden von den Abteilungen gewählt, vom Gesamtvorstand bestätigt und der Jahreshauptversammlung bekannt gegeben.
  12. Sie ernennt Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende,
  13. beschließt über Ausschlüsse von Mitgliedern,
  14. beschließt über Anträge von Mitgliedern,
  15. beschließt über die Gründung einer neuen Abteilung sowie Wegfall einer bestehenden Abteilung.

 

  1. Eine a. o. Hauptversammlung hat die gleichen Befugnisse wie die Jahreshauptversammlung und wird nach den gleichen Einladungs-Modalitäten einberufen. Sie muss auf Verlangen von mindestens 10 % der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.

 

  1. Die Vorstandssitzungen, die mindestens vierteljährlich stattfinden, werden durch den geschäftsführenden Vorstand mit Angabe der Tagesordnung an alle Mitglieder des Gesamtvorstandes einberufen. Auf Antrag von 2 Mitgliedern des Gesamtvorstandes ist der Vorsitz zur Einberufung verpflichtet.
  2. Abteilungsversammlungen müssen mindestens einmal im Jahr spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Hauptversammlung durchgeführt werden. Sie können öfter stattfinden, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Abteilungsmitglieder oder zwei Mitglieder des Abteilungsvorstandes unter Vorlage einer Tagesordnung verlangen.

 

  1. Über jede Versammlung ist ein Protokoll zu führen, das durch die Versammlungsleitung und die Protokollführung zu unterschreiben Eine Anwesenheitsliste ist beizufügen.

 

  • 10 Satzungsänderungen

 

Diese Satzung kann nur mit ¾ Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen einer Jahreshauptversammlung oder Hauptversammlung geändert werden.

Anträge auf Satzungsänderung müssen unter Benennung der abzuändernden Passagen wörtlich und schriftlich mitgeteilt werden.

Die Aufnahme eines weiteren Sportzweiges stellt keine Änderung des Vereinszwecks dar.

Änderungen der Geschäftsordnung des geschäftsführenden Vorstandes, der Satzungsanhänge, der Sportordnungen der Abteilungen, der Jugendordnung, sowie der Hausordnung stellen keine Satzungsänderungen dar.

 

  • 11 Beiträge

 

Beiträge, Umlagen und Sonderbeiträge werden durch die Hauptversammlung festgelegt.

 

  • 12 Ehrenordnung

 

Eine Ehrenordnung regelt Näheres im Anhang zur Satzung.

 

  • 13 Kassenprüfung

 

Zwei Kassenprüfer/-innen prüfen die Kassenführung, den Jahresabschluss sowie die ordnungsgemäße Verwendung des beschlossenen Jahresetats anhand der Bücher und Belege. Die Kassenprüfung findet mindestens vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung statt. Die Kassenprüfer haben hierüber der Jahreshauptversammlung zu berichten, diesen Bericht schriftlich zu fixieren und gegebenenfalls die Entlastung des Finanzvorstands vorzuschlagen. Sie sind berechtigt und auf Verlangen des Gesamtvorstandes oder einer Hauptversammlung verpflichtet, jederzeit eine Kassenprüfung vorzunehmen. Die Kassenprüfer/-innen dürfen nicht Mitglied des Gesamtvorstandes sein.

 

  • 14 Schiedsgericht

 

Bei persönlichen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern müssen die Beteiligten zunächst schriftlich die Entscheidung des Schiedsgerichts anrufen. Das Schiedsgericht besteht aus fünf Mitgliedern, von denen 2, mindestens 25 Jahre alt, von der Jahreshauptversammlung gewählt werden. Sie sind nicht Mitglieder des Gesamtvorstands. Zwei weitere, mindestens 18 Jahre alt, werden jeweils von den Beteiligten bestimmt. Das 5. Mitglied, der Justitiar des Vereins, übernimmt den Vorsitz. Steht der Justitiar nicht zur Verfügung, nimmt ein Mitglied des gf. Vorstands dessen Funktion wahr.

 

 

 

  • 15 Auflösung des Vereins

 

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen

Hauptversammlung beschlossen werden.

 

  1. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es

 

  1. der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von ¾ aller seiner Mitglieder beschlossen hat, oder
  2. von einem Drittel der Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
  3. Im Insolvenzfall gelten die gesetzlichen Bedingungen.

 

  1. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Sollte bei der ersten Versammlung weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder mit einer Mehrheit von ¾ abgegebenen gültigen Stimmen beschlussfähig ist.

 

  1. Das Vereinsvermögen ist bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigtem Zwecks dem Sportbund Rheinland zu übertragen, der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Wassersports verwenden darf.

 

  1. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands bestimmt, soweit die Versammlung nichts anderes beschließt.

 

  • 16 Datenschutz

 

Der Verein beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und setzt diese um. Näheres wird in der Datenschutzordnung dargestellt.

 

 

Vorstehende Satzung wurde ursprünglich durch die Jahreshauptversammlung am 10. Januar 1962, zuletzt geändert am 28. Februar 1999, angenommen und in Kraft gesetzt und erneut mit Satzungsänderungen durch die Jahreshauptversammlung am 09. März 2008 im Bootshaus am Woog genehmigt. Weitere Änderungen erfolgten durch die Jahreshauptversammlungen am 16. März 2014, 15. März 2015, 10. März 2019, 06. März 2022, auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2024 sowie am 09.03.2025 jeweils im Bootshaus. Die letzte Änderung erfolgte auf der Jahreshauptversammlung am 08.03.2026 ebenfalls im Bootshaus.

Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

 

 

 

N.N.                                             N.N.                                            N.N.

Vorsitz                                       Stellvertretender Vorsitz           Finanzvorstand

und Geschäftsführung

 

 

 

Ehrenordnung des RCTT

 

  1. Ehrenvorsitzende werden wegen ihrer außerordentlichen Verdienste als Vorsitzende des Vereins Sie erhalten die goldene Ehrennadel mit geschlossenem goldenen Eichenblattkranz, soweit sie nicht schon verliehen wurde (§ 2 Abs. 2). Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden wird durch die Verleihung einer Urkunde dokumentiert.

 

  1. Zu Ehrenmitgliedern (§ 2 Abs. 2) werden hochverdiente Mitglieder des Vereins ernannt. Sie erhalten die goldene Ehrennadel mit geschlossenem goldenen Eichenblattkranz, soweit sie noch nicht verliehen wurde. Sie sind von der Beitragspflicht befreit. Die Ernennung zum Ehrenmitglied wird durch die Verleihung einer Urkunde dokumentiert.

 

  1. Die goldene Ehrennadel mit geschlossenem goldenen Eichenblattkranz wird verliehen
  2. an Mitglieder mit zwölfjähriger Tätigkeit als Abteilungsleitung und/oder im geschäftsführenden Vorstand,
  3. an Mitglieder, die als Vereinsmitglied herausragende sportliche Erfolge erzielt haben,
  4. an Mitglieder, die sich mit ihrem besonderen Einsatz um den Verein verdient gemacht haben.

 

  1. Die silberne Ehrennadel mit geschlossenem silbernen Eichenblattkranz wird verliehen
  2. an Mitglieder mit sechsjähriger Tätigkeit als Abteilungsleitung und/oder im geschäftsführenden Vorstand,
  3. an Mitglieder, die als Vereinsmitglied besondere sportliche Erfolge erzielt haben,
  4. an Mitglieder, die sich mit ihrem Einsatz um den Verein verdient gemacht haben.

 

Diese Ehrungen erfolgen (1 – 4) erfolgen auf einstimmigen Beschluss des Gesamtvorstandes und einer ¾ Mehrheit der Jahreshauptversammlung.

 

  1. Die goldene Ehrennadel mit offenem goldenen Eichenblattkranz wird verliehen an Mitglieder mit 40 jähriger ununterbrochener Vereinszugehörigkeit.

 

  1. Die silberne Ehrennadel mit offenem silbernen Eichenblattkranz wird verliehen an Mitglieder mit 25 jähriger ununterbrochener Vereinszugehörigkeit.

 

  1. Die bronzene Ehrennadel mit geschlossenem bronzenen Eichenblattkranz wird verliehen an Mitglieder mit 12 jähriger ununterbrochener Vereinszugehörigkeit

 

  1. Ab einer Vereinszugehörigkeit von 50 Jahren wird zehnjährlich, ab 75 Jahren fünfjährlich, mit einer Urkunde geehrt.

 

Die Überreichung findet anlässlich einer festlichen Gelegenheit oder einer Versammlung statt. Die Mitgliedschaft bei Traditionsvereinen wird angerechnet. Der Stichtag für die Berechnung der Dauer der Mitgliedschaft ist das Datum der jeweiligen Jahreshauptversammlung.

 

Die Träger aller Ehrennadeln haben Stimmrecht, sofern sie die

 

 

 

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